Gutachterliche Stellungnahme

Gutachten / Schadensgutachten

Bei den Baugutachten unterscheidet man abgesehen von Spezialgutachten zwischen, Schadens- und Verkehrswertgutachten. Schadensgutachten oder gutachterliche Stellungnahmen sind erforderlich, wenn Bauschäden vorliegen. Die Ursache der einzelnen Bauschäden wird im Gutachten genau in Wort und Bild dokumentiert.

Zu den allgemeinen Bauschäden zählen:

  • Feuchteschäden und Schimmelbildung
  • Schäden an Fundamenten und Gründungselementen
  • Schäden an Fassaden, Decken und Wänden
  • Schäden an Balkonen und Dachterrassen
  • Schäden an Flach- und Steildächern
  • Schäden an Oberbodenbelägen
  • Schäden an den haustechnischen Anlagen
  • Leitungswasserschäden
  • Elektronikschäden
  • Brandschäden
  • Frostschäden
  • Einbruchsschäden
  • Kfz-Anprallschäden
  • Sturm- und Hagelschäden

 

Hinweis: Für Hausbesitzer die erst kürzlich gebaut haben, ist es wichtig zu wissen, dass die Gewährleistungsfrist lt. BGB mit Vollendung des fünften Jahres, nach Bauabnahme bzw. Übergabe, abläuft.

Hier sollte man rechtzeitig eine Objekt- oder Hausbegehung mit einem Sachverständigen/Gutachter durchführen um eventuell erkennbare Schäden vor Ablauf der 5-Jahres-Frist geltend machen zu können.

Gutachten / Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten werden erstellt, um den tatsächlichen Verkehrswert eines Grundstücks oder einer Immobilie festzustellen. Aufgeführte mögliche Gründe für die Beauftragung zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens können sein;

  • Allgemeiner Verkauf der Immobilie
  • Veräußerung einer Immobilie nach einem Todesfall
  • Veräußerung einer Immobilie aufgrund eines Scheidungsverfahrens
  • Veräußerung einer Immobilie bei Erbengemeinschaften
  • Veräußerung einer Immobilie zur Auszahlung von Pflichtanteilen
  • Veräußerung einer Immobilie aufgrund einer Zwangsversteigerung

 
Alle Verkehrswertgutachten werden gemäß § 194 Bau GB erstellt.

Sofern ein Eigentümer jedoch nur für sich persönlich eine interne Wertschätzung für seine Immobilie möchte, ist auch das möglich. Diese Variante ist auch wesentlich kostengünstiger und nicht so umfangreich wie eine Verkehrswertermittlung bzw. ein Verkehrswertgutachten.

Hinweis: Aufgrund der tatsächlichen Umstände wird grundsätzlich bei dem erforderlichen vorherigen Ortstermin an dem Objekt mit dem Kunden gemeinsam abgewogen, welche Möglichkeit, ob Schadens- oder Verkehrswertgutachten, für ihn die Richtige ist.